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Aktuelles

Rehwildsymposium

Dr. Holger v. Stetten • 5. Februar 2018

der Jagdagenda 21 e.V. vom 20.01.2018

Die folgenden vier Videos dokumentieren die Vorträge des Symposiums:

Immer nur schädlich?

Rehwild und seine Wirkung auf die Walddynamik

Wer heute „Rehwild“ hört, denkt meist sofort an „Verbiss“ und „Waldschäden“. Aber stimmt denn dieser einfache Zusammenhang?

Kurz gesagt: Nein! In der folgenden Präsentation zeigt die erfahrene Wildtierbiologin, Dr. Christine Miller, welche Rolle Rehe im Ökosystem Wald einnehmen. Und was tatsächlich dran ist an den vielen angeblich so schlimmen Folgen für den Wald und die Forstwirtschaft, wenn man Natur in Form von Wildtieren zulässt.

Und nebenbei werden auch die aktuellen Schlagworte vom „Klimawald“ bis zum „Biodiversitätsverlust“ einem Fakten-Check unterzogen.

Rehwild in der Ideologiefalle

Zwischen dem ideologisch missbrauchten und wissenschaftlich höchst fragwürdigen Verbissgutachten Bayerns und dem Dogma „Wald vor Wild“ wird das Rehwild und alles übrige wiederkäuende Schalenwild im Freistaat Bayern zerrieben.

Das Verbissgutachten kommt in Bayern seit 1986 in kaum veränderter Form zur Anwendung. Eklatante Mängel in dessen Systematik und dessen statistischer Auswertung wurden immer wieder benannt und angeprangert, alle Vorschläge sie abzustellen aber stets ohne Begründung abgelehnt. Das Dogma „Wald vor Wild“, was gleichbedeutend ist mit Mammon vor Moral, steht seit 2005 im Bayerischen Waldgesetz.

Das ideologische Verbissgutachten zusammen mit dem Dogma „Wald vor Wild“ eignen sich bestens für eine wildfeindliche Jagdpolitik. Einzelheiten zum Thema und einen jagdgeschichtlichen Überblick erfahren Sie in diesem Video.

Dr. Holger v. Stetten

Der Rechtsstaat und seine Beziehung zum Eigentum aus jagdrechtlicher Sicht

Eigentum verpflichtet! Dies gilt auch für das Eigentum an Grund und Boden, mit dem das Jagdrecht untrennbar verknüpft ist.

Wie gut werden die Rechte des Grundeigentümers gegenüber den Ansprüchen anderer Naturnutzer geschützt? Welche Einschränkungen, die ausschließlich !! durch Gesetz erfolgen dürfen, müssen z.B. durch Vorgaben des Naturschutzes entschädigungslos hingenommen werden? Welche Rechte und Pflichten hat die Jagdgenossenschaft, die kraft Gesetzes Inhaber des Jagdausübungsrechtes wird und welche finanziellen Risiken ergeben sich für den Jagdgenossen als Jagdrechtsinhaber im Falle einer sog. Eigenbewirtschaftung des genossenschaftlichen Jagdbezirks?

Welche Aufgaben und Pflichten kommen den unteren Jagdbehörden als Teil der vollziehenden Gewalt in diesem Bereich zu? Diese und etliche weitere Aspekte zum Thema werden unter Benennung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen von Frau Annemarie Schwintuchowski angesprochen.

Jagd und Tierschutz

Zur Jagd gehört unauflöslich der Tierschutz. Tierschutz und Jagd zusammen bedeuten Waidgerechtigkeit. Damit ist Waidgerechtigkeit ein höchst moderner Begriff und keinesfalls antiquiert, wie von den Jagdgegnern so gerne behauptet.

Tessy Lödermann zeigt in diesem Video die Wichtigkeit des Tierschutzes bei der Jagdausübung auf. Alle Tiere, auch die wildlebenden Tiere, sind Mitgeschöpfe und als solche zu betrachten. Sie ohne vernünftigen Grund zu töten, ist gesetzeswidrig und strafbar. Tiere ohne vorherige Betäubung zu töten ist nur während der Jagd erlaubt und auch nur dann, wenn unnötiges Leid vermieden wird.

Artikel aus der Allgäuer Zeitung vom 22.01.2018

10. November 2024
Seit Jahren unterstützen wir mit unserem Verein u.a. durch Spenden die vorbildliche Arbeit des von Frau Dr. Christine Miller geführten Vereins „ Wildes Bayern“. Ein großer Erfolg für Bayerns Gamswild konnte jetzt erzielt werden und zeigt, dass es sich lohnt für die Sache, für das Wild zu kämpfen und sich nicht verbiegen zu lassen. Gratulation an Frau Dr. Miller und alle ihre Unterstützer! PRESSEMITTEILUNG WILDES BAYERN Sensationserfolg für Wildtiere und Natur vor dem Bundesverwaltungsgericht: Verordnung zur Schonzeitaufhebung im bayerischen Bergwald nicht rechtens N Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 7. November ein unglaubliches Joch vom Bergwild in Bayern genommen: Es gab Wildes Bayern e. V. mit seiner Klage recht und erklärte die Schonzeitaufhebungs-Verordnung der Regierung von Oberbayern vom Februar 2019 für nicht gesetzeskonform. Aufgrund solcher Verordnungen wurden seit Jahrzehnten Wildtiere in Dutzenden von Gebieten am Berg auch im Winter und Frühjahr verfolgt. eue Seit über 20 Jahren wird auf großen Flächen in den oberbayerischen Gebirgswäldern dem Wild keine Ruhe mehr gelassen. Unter dem Argument, dass sich der schützende Bergwald in Auflösung befinde und bei Anwesenheit von Wildtieren nicht mehr verjüngen könne, hebt die Regierung von Oberbayern alle fünf Jahre per Verordnung großräumig die Schonzeit für Rehe, Gämsen und Hirsche auf. Ausgerechnet in den überlebenswichtigen Winterlebensräumen des Gamswildes auf Südhängen werden die Tiere deshalb auch in ihrer dringend benötigten Ruhephase im Winter und im Frühjahr von Schützen verfolgt. Der Verein Wildes Bayern e. V. hielt diese Praxis nie für rechtskonform und hat deshalb bereits vor 2019 Klage gegen die damals aktuelle Verordnung eingereicht. Nach einem Marathon durch die Gerichtsinstanzen kam das Wild der bayerischen Berge am 7. November nun endlich zu seinem Recht: Das Bundesverwaltungsgericht folgte der Argumentation der namhaften Umwelt Juristen Leopold M. Thum und Peter Fischer-Hüftle, die die Klage von Wildes Bayern vertraten, und erklärte die Verordnung zur Änderung der Jagd- und Schonzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten im Regierungsbezirk Oberbayern für nicht rechtskonform. Entscheidend war dabei das Argument, dass die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Schonzeitraufhebungen auf geschützte Wildarten, auf Gamswild und auf geschützte Lebensräume niemals fachlich von den zuständigen Stellen geprüft worden waren. „Die Entscheidung ist ein absoluter Sensationserfolg für unsere heimischen Wildtiere“, freut sich Wildes Bayern-Vorsitzende Dr. Christine Miller. „Wildtiere einfach für vogelfrei zu erklären, ohne ihre Rolle als Bestandteile der Natur zu berücksichtigen, ist überkommen und unserer heutigen Sicht auf die Natur absolut nicht mehr gemäß. Es muss sich nun erweisen, ob und wie sich diese für die bayerische Jagdpraxis in Staatsforstbereichen durchaus wegweisende Entscheidung darüber hinaus auch auf das gesamte Schutzwaldmanagement der Staatsforstverwaltung auswirken wird.“
von via "Wildes Bayern e.V." Wildtier Schutzverein 29. November 2020
UPDATE – ENDSPURT IM KAMPF UM DIE GAMS – Für die Gams wird es jetzt ernst. Nicht nur die Brunft steht bevor und da geht es in den Gamsrevieren meist hoch her. Auch unsere Kampagne „Rettet die Gams“ biegt in den Schlussparcours ein. Wir haben inzwischen weit über 22.000 Unterschriften (online und auf Papier) gesammelt. Aber zum Schluss wollen wir noch mal alle Kräfte mobilisieren.
von Dieter Bertram "Wildmeister und Bundesobmann der Berufsjäger a.D." 18. September 2019
In großer Sorge wendet sich eine Minderheit an die Jägerschaft und Politik von der Ostsee bis zu den Alpen, sich auf die Tugenden des alten, bewährten Bundesjagdgesetzes zu besinnen. § 1 „Der Verpflichtung zur Hege, Sicherung der Lebensgrundlage des Wildes, sowie der Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit.“ Mit dem neuen Geist, der in die Forstwirtschaft und in die Jagd eingezogen ist, „Wald vor Wild“ (auch vor Moral?) sind den Wildtieren und einer anspruchsvollen Jagd die Rechtsanwälte abhanden gekommen. Für die allgemeine Jägerschaft hatte die Forstwirtschaft in der Vergangenheit eine Vorbildfunktion von den Waldbauprofessoren bis zum Revierförster. Dieser Konsenz scheint gebrochen zu sein, seit dem das Wild nur noch als Störfaktor gesehen wird, dem man nicht mit Hege, sondern mit Jägerhundertschaften begegnet. Wir haben die höchsten Schwarzwildbestände in Europa, zunehmende Rotwildkonzentrationen, zunehmende rotwildfreie Gebiete und zunehmende Wildschäden, womit die Ohnmacht von Jagdgesetzen und Jagdkonzepten zum Ausdruck kommt. Es gibt keinen Grund für die Annahme, dass dieser Zustand sich ändert. Weil man sich erfolglos nur noch mit dem Schießen beschäftigt, gehört das gesamte Jagdwesen auf den Prüfstand. Haymo Rethwisch, Gründer der Deutschen Wildtier Stiftung schrieb bereits vor zwanzig Jahren :“Jägerisches Handeln muss sich vorrangig an den Interessen der Wildtiere orientieren. Gehen wir diesen Weg nicht, wird die Jagd in der heutigen Form nicht erhalten bleiben. Die Gesellschaft wird ohne unser Zutun entscheiden, wie die Jagd von morgen aussehen soll.“ Zu diesem Zeitpunkt erinnert sich ein kleiner Kreis anspruchsvoller Jäger an den im Jahre 1949 von Persönlichkeiten des Jagdwesens gegründeten „Verein Hirschgerechter Jäger“, der zurück geht auf den im Jahre 1904 gegründeten “Verein Hirschgerechter Eifeljäger“, um den es in den letzten Jahrzehnten still geworden ist. Sie wollten nicht in Konkurrenz gehen zu den großen jagdlichen Organisationen, waren doch Gründungsmitglieder bedeutende Jagdverbandspräsidenten, Großwaldbesitzer und Oberlandforstmeister. Ziel der Organisation war in der Vergangenheit und heute, der Zusammenschluss von Freunden des Wildes, mit und ohne Jagdschein, Anstrengungen zu unternehmen für das Lebensrecht und die Lebensqualität der Wildtiere. Hierdurch unterscheidet sich der Jäger von tierischen Beutegreifen, in dem er die Belange des Wildes kennt und berücksichtigt. Zu der wildtiergerechten Jagdausübung zählt die Förderung des Schweißhundewesens dem „Rote- Kreuz - Dienst am Wild“, die Mitarbeit und Unterstützung jagdwissenschaftlicher Forschung, sowie die Verhinderung von Forst- und Flurschäden durch entsprechende Reviergestaltung. Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten für das Wild und den Jäger grundlegend verändert, was nicht nur von der Jägerschaft, sondern auch von einer zunehmend kritischen Gesellschaft beobachtet wird. Hierzu schreibt Herr Prof. Dr. Dr. Swen Herzog in seinem Buch „Wildtier – Management“ :“Jagd wird in einer offenen Gesellschaft die durch ein zunehmendes Grundmisstrauen gekennzeichnet ist, nur eine Zukunft haben, wenn sie in vorbildlicher Weise die ethischen Anforderungen erfüllt und sich in der Öffentlichkeit entsprechend aktiv positioniert. Gelingt das nicht, ist abzusehen, dass noch innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahrzehnte das vom Wesen her absolut demokratische, in zahlreichen Revolutionen erkämpfte Jagdrecht, als Teil des Eigentumsrechtes verloren geht .“ Eine weitere jagdpolitische Ratlosigkeit wird erkennbar durch die Änderung der Landesjagdgesetze wie z.B. Rheinland Pfalz vom 27.06.2002. Hier wurde die Verwendung künstlicher Lichtquellen zur Reduktion überhöhter Schwarzwildbestände legalisiert. Während die Schwarzwildbestände durch die Eintragung von Biomasse (Flächen deckende Kirrung) nicht reduziert, sondern weiter angestiegen sind, werden nun mehr, wegen Erfolglosigkeit Kriegsgeräte genehmigt, die bislang der Verbrechensbekämpfung vorbehalten waren, Nachtzielgeräte. Durch die üblich gewordene Nachtjagd auf alles Schalenwild hat sich nicht nur ein Dammbruch im Jagdwesen vollzogen, sondern die Schäden, insbesondere im Wald, erhöhen sich, weil das Wild durch Tag- und Nachtverfolgung nicht mehr zur Ruhe kommt. Wir glauben, die Zusammenhänge über den Regenwald zu kennen. Wir erteilen Ratschläge, wie die afrikanischen Länder mit ihren Elefantenbeständen umzugehen haben. Wir freuten uns in der Vergangenheit über Brigit Bardot, wenn sie in der Beringstraße den Robbenschlägern den Prügel abnimmt. Nur wie man dem in Bedrängnis geratenen Wild im eigenen Lande hilft, das wissen wir nicht. Die Erkenntnis von Forstwissenschaft und Forstwirtschaft, Wildbestände so zu regulieren, dass keinerlei Waldschutzmaßnahmen gegen Verbiss und Schälen mehr notwendig sei, sind wie ein Kartenhaus zusammen gebrochen. Darüber hinaus bekommt die Forstwirtschaft ein gesellschaftliches Problem, gegen Wildtiere einen Krieg zu führen. Der vielleicht größte Sündenfall der Forstpolitik vergangener Jahrzehnte war der Verkauf alter, historischer Forsthäuser, aus denen Förstergenerationen wald- und wildkenntnisreich hervor gingen, mit überschaubarer Reviergröße und tüchtiger Waldarbeitermannschaft, die jeden Käferbaum nicht älter als vier Wochen werden ließen. Diese Försterpersönlichkeiten, Verfasser bedeutender Forst- und Jagdlehrbücher wurden rationell in Großrevieren durch Holztechniker ersetzt, die an Büro und Computer gebunden sind. Die Entwicklung mag für ein Industrieunternehmen nützlich sein, nicht jedoch für das Ökosystem Wald, das sich in die Abhängigkeit und dem Nützlichkeitsdenken von Holzmarkt und Havester- Erntemaschinen begibt. Wir werden die Welt nicht verändern, aber wir trauen uns einen „Weckruf" zu, um Werte und Normen zu erhalten, weil Forstwirtschaft gegen das Wild nicht gelingen kann. Der Verein „Hirschgerechter Jäger“, der sich ausschließlich auf das Rotwild beschränkte aber auch das Wild allgemein würde es verdienen, das Gedankengut aus der Vergessenheit zu lösen, in die Zukunft zu transportieren mit neuem Namen und zeitgerechten Inhalten. „Gesellschaft für Tierschutzgerechte Jagd und Hege“ Vereint mit den „Hirschgerechten Jägern“ Nicht nur der Rothirsch, sondern das Wild insgesamt bedarf der Fürsorge und des „Rechtsschutzes“ einer ausgewählten Jägerschaft. Das, was zur Zeit in der Jagd gepflegt wird, Massenvermehrungen und Massentötungen von Schalenwild bis zur gegensätzlichen Entwicklung, den Ureinwohnern die Lebensansprüche zu verweigern, wird langfristig die Jagd nicht erhalten, weil die Waidgerechtigkeit so wenig verhandelbar ist, wie die zehn Gebote. Jagd und Hege sind ein großes Geschenk, das sich nicht mit handwerklichem Pragmatismus und Technik ersetzen lässt. Schriftsteller, Maler und Musiker wurden Jahrhunderte durch die Jagd inspiriert, wenn sie mit Achtung und Wertschätzung verbunden ist. Dabei ist nicht erforderlich, die Mehrheit hinter sich zu wissen. Niemals wird eine Mehrheit Vordenker sein. Denkanstöße und Richtung werden in der Regel von Minderheiten gegeben. Der Aufruf ist ein „Probelauf“ um zu prüfen, gibt es noch einen „Markt“ für junge und alte Jäger, die sich dem Wild und anspruchsvoller Jagd verbunden fühlen, um zur Gründungsversammlung geladen zu werden, eine neue Seite aufzuschlagen im Umgang mit dem Wild und eine zukunftsorientierte Jagd. Wer sich von den aufgezeigten Zielsetzungen angesprochen fühlt, die als Ergänzung zu dem Handeln der Jagdverbände zu sehen sind, wird gebeten, sich schriftlich an den Unterzeichner zu wenden. Dieter Bertram Wildmeister und Bundesobmann der Berufsjäger a.D. Michael Schumacher Str. 16 53894 Mechernich Lorbach doris.bertram@t-online.de Die nutzbaren Lebensräume für alles Schalenwild und ganz besonders für das Rotwild unterliegen einem permanenten Flächenverlust und auch der politische Umgang mit dem Rotwild gibt Anlaß zur Sorge. Vor diesem Hintergrund setzt sich die „Gesellschaft für Wildtiere und Hege“ vereint mit den „Hirschgerechten Jägern“ für diese Ziele ein: ► Sicherung des aktuellen Lebensraumes durch Beratung und Aufklärung im politischen Raum in den Bundesländern (Überprüfung von Gebietsabgrenzungen; ggf. Erweiterung der Gebiete) ► Stärkung der Rotwild-Hegegemeinschaften (materiell und ideell) (Beratung und Fortbildung der Jägerschaft) ► Schalenwild ist ein Bestandteil der Biodiversität (Stärkung der Wertschätzung des Schalenwildes als Teil der Heimatnatur) ► Sicherung der Lebensraum-Korridore zur genetischen Sicherung ► Erhaltung der „Erlebnis-Funktion“ für die nichtjagende Bevölkerung ■ Die Jagdpraxis betreffende Ziele ► strikte Einhaltung des Muttertierschutzes bei der Jagdausübung ► Verzicht auf das Beschießen von hochflüchtigem Wild aus Tierschutzgründen sowie Verzicht auf Weitschüsse ► Verzicht auf den Einsatz von Nachtsichttechnik (Genehmigungen in Rheinland -Pfalz 2002 führten nicht zur Verringerung der Schwarzwildbestände) ► Fachgerechte Durchführung von Nachsuchen mit entsprechend ausgebildeten Schweißhunden ► Erfüllung des festgesetzten Abschusses primär im Rahmen von Ansitzjagden; Ausrichtung der Bejagung entsprechend den jeweiligen Alters- und Sozial- strukturen der verschiedenen Schalenwildarten ► Erhaltung von flächendeckenden, den jeweiligen Revierverhältnissen angepassten Schalenwildbeständen und ihrer Lebensräume ► Schaffung und Unterhaltung artgerechter Äsungs- und Aufenthaltsflächen entsprechend dem jeweiligen regionalen Wildbestand; Winterfütterung des Schalenwildes nicht nur in definierten Notzeiten, sondern in der gesamten äsungsarmen Zeit (Trockenheit etc.)
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